Der Privatunterricht
Der Unterricht findet einmal wöchentlich / 14-tägig statt. Ausgenommen sind Schulferien-, Feiertage und Rosenmontag. Es gilt die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in NRW.
Die ersten vier Wochen der Teilnahme sind Probephase. Während dieser Zeit kann der Vertrag zum Ende des Probemonats – jedoch spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Folgetermin - gekündigt werden. Es wird der einmalige monatliche Unterrichtsbeitrag sowie die Anmeldegebühr fällig.
Nach Vollendung des Probemonats läuft der Unterrichtsvertrag jeweils bis zum Quartalsende gerechnet nach Jahreskalender (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Quartal, wenn er nicht einen Monat vor Quartalsende schriftlich gekündigt wird. Es gilt dabei der Poststempel.
Ausfallstunden der Dozenten werden nachgeholt oder von einem Vertretungslehrer übernommen. Für Ausfallstunden seitens der Schüler ist die Schule nicht nachleistungspflichtig. In Ausnahmefällen werden ausgefallene Stunden seitens der Schüler gegen Vorlage einer ärztlichen Attestes nachgeholt.
Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag zu verstehen und wird in gleichen Teilen ganzjährig durchgezahlt.
Die Unterrichtsgebühren werden jeweils am ersten des Monats per Einzugsermächtigung gezahlt. Bei Rücklastschriften werden die Bank-Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 6,00 fällig. Daueraufträge werden mit einer monatlichen Gebühr von EUR 4,00 entgegengenommen.
Bei Zahlungsverzug wird das Mahnverfahren eingeleitet. Erfolgt die Zahlung nicht nach Aufforderung wird der/die Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen.
Die Unterrichtsgebühren für Schnupperstunden, Einzelstunden, Auditions, 10´er Karten und Kurse sind im voraus gegen Rechnungsstellung zu entrichten.
Einzelstunden, Stunden der 10´er Karte sowie Termine für Auditions müssen spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin während der Bürozeiten abgesagt werden; ansonsten werden die Stunden berechnet und es verfällt der Anspruch auf einen Nachholtermin. Ausfallstunden der Dozenten werden nachgeholt oder von einem Vertretungslehrer übernommen In Ausnahmefällen werden ausgefallene Stunden seitens der Schüler gegen Vorlage einer ärztlichen Attestes nachgeholt.
Laufzeiten der themenspezifischen Kurse richten sich nach den Quartalen der Studiengänge. Kündigungen themenspezifischer Kurse müssen 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich eingehen. Es gilt der Poststempel. In diesem Fall sind 50% der Kursgebühren fällig. Nach Beginn des Kurses ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Versäumt der Teilnehmer einzelne Stunden des Kurses entbindet dies nicht von der Zahlungspflicht.
Schüler für Einzelstunden, Auditions, 10´er Karten und Kurse erklären sich mit den vorliegenden AGBs einverstanden.
Die Studieninhalte werden nach Absprache mit dem Dozenten festgelegt. Das Drummers Institute legt größten Wert auf die Auswahl seiner Dozenten und die Zusammenstellung eines abwechslungsreichen Unterrichtsprogramms.